AG Waldbröl: iPOD keine Mobiltelefon i. S. d. § 23 StVO
Amtsgericht Waldbröl, Urteil vom 31.10.2014 (44 OWI-225 Js 1055/14-121/14): Geräte wie ein iPOD, mit denen man nur über eine Internetverbindung ggf. telefonieren kann, fallen nicht unter den Begriff des Mobiltelefons im Sinne des § 23 StVO. Der Begriff des Mobiltelefons ist nicht gesetzlich definiert (vgl. König in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, § 23 StVO, Rn. [...]