AG München: Schwere Beleidung des Vermieters rechtfertigt fristlose Kündigung
Amtsgericht München, Urteil vom 16.07.2013 (411 C 8027/13), PM: "Sie sind ein Schwein!" Die Beleidigung des Vermieters mit "Sie sind ein Schwein" ist eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter, wenn keine erhebliche Provokation durch den Vermieter vorausgegangen ist, und berechtigt den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar [...]