BGH: Beweiserhebung über innere Tatsachen
Bundesgerichtshof, Beschluß vom 21.04.2015 (II ZR 126/14): Der Vortrag zu einem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien, der dem Vertragswortlaut oder einer anderweitigen Auslegung vorgeht, betrifft eine innere Tatsache. Über sie ist nur dann Beweis zu erheben, wenn auch schlüssig behauptet wird, dass die Vertragsparteien ihren übereinstimmenden Willen einander zu erkennen gegeben haben, oder entsprechende Indizien benannt [...]