LAG Berlin: Unterlassene Mitteilung einer Anschriftenänderung bei anwaltlich vertretener Prozesskostenhilfepartei nicht grob fahrlässig
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluß vom 20.07.2015 (Ta 975/15): 1. Ist eine Prozesskostenhilfepartei anwaltlich vertreten, besteht für eine unverzügliche Mitteilung einer geänderten Anschrift an das Gericht kein Bedürfnis. Es spricht deshalb viel dafür, dass § 120a Abs. 2 Satz 1, 2. Alt. ZPO im Wege einer teleologischen Reduktion dahin einschränkend auszulegen ist, dass die Verpflichtung zur [...]