BGH: Keine Umlage der Garten/Parkpflegekosten bei Nutzung durch die Öffentlichkeit
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2016 (VIII ZR 33/15): Garten- oder Parkflächen, die durch bauplanerische Bestimmungen oder durch den Vermieter selbst für die Nutzung der Öffentlichkeit gewidmet sind, fehlt der erforderliche Bezug zur Mietsache, der über das in § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB enthaltene Merkmal des bestimmungsgemäßen Gebrauchs für die Umlegung von Betriebskosten vorausgesetzt [...]