BGH: Folgen des Missbrauchs des Mahnverfahrens
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.06.2015 (XI ZR 536/14), Pressemitteilung 105/2015: Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass sich auf die Hemmung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheids nicht berufen kann, wer im Mahnverfahren bewusst falsche Angaben macht. Der Kläger des Ausgangsverfahrens erwarb im Jahr 1992 Wohnungseigentum. Den Kaufpreis finanzierte er [...]