OLG Bremen: Trennungsunterhalt bei sehr guten Einkommensverhältnissen
Oberlandesgericht Bremen, Beschluß vom 06.02.2015 (4 UF 38/14) Der Unterhalt ist bei sehr guten Einkommensverhältnissen des Verpflichteten konkret zu berechnen. Derartige Verhältnisse liegen vor, wenn der Verpflichtete bereits ohne Berücksichtigung seines Wohnvorteils über ein monatliches, bereinigtes Nettoeinkommen von ca. 8.000 Euro verfügt. Bei der konkreten Bedarfsbemessung kann der Tatrichter den eheangemessenen Unterhaltsbedarf durch die Feststellung [...]