BGH: Zur Rücksichtnahmepflicht unter Mietern bei (Kinder-)Lärm aus der Nach-barwohnung eines Mehrfamilienhauses
Bundesgerichtshof, Beschluß vom 22.08.2017 (VIII ZR 226/16): a) Zur Rücksichtnahmepflicht unter Mietern bei (Kinder-)Lärm aus der Nach-barwohnung eines Mehrfamilienhauses. b) Bei wiederkehrenden Beeinträchtigungen durch Lärm bedarf es nicht der Vorlage eines detaillierten Protokolls. Es genügt vielmehr grundsätzlich eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen es geht und zu welchen Tageszeiten, [...]