BGH: Erneute Anhörung im Betreuungsverfahren
Bundesgerichtshof, Beschluß vom 24.06.2015 (XII ZB 98/15): a) Von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren sind in der Regel neue Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten, wenn der Betroffene an seinem in der amtsgerichtlichen Anhörung erklärten Einverständnis mit einer Betreuung im Beschwerdeverfahren nicht mehr festhält (im Anschluss an Senatsbeschlüsse [...]