BGH: Einbeziehung des Rechnungszinses aus der Transformationstabelle
Bundesgerichtshof, Beschluß vom 11.05.2016 (XII ZB 615/13): Der auszugleichenden Versorgung liegt eine Leistungszusage zugrunde, die beitragsorientiert ist und im Wege der Direktzusage durchgeführt wurde. Dann kann der in den Transformationstabellen einkalkulierte Rechnungszins im Versorgungsausgleich nur dann als Diskontierungszinssatz für die Ermittlung des Barwerts der künftigen Versorgungsleistungen in Betracht gezogen werden, wenn der Arbeitgeber im Falle [...]