BAG, Pressemitteilung 25/21 vom 08.09.2021 – Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Entscheidung vom 08.09.2021, 5 AZR 149/21

Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.