BVerwG: Zur Anhörungsrüge
BVerwG, Beschluß vom 04. Juli 2013 – 9 A 7/13, 9 A 7/13 (9 A 17/11): Der Umfang der Erörterung nach § 104 Abs. 1 VwGO in der mündlichen Verhandlung ist an der jeweiligen konkreten Sachlage auszurichten und schließt ein, daß im Interesse der Übersichtlichkeit der Verhandlung der Vorsitzende die Erörterung auf Schwerpunkte beschränken darf. [...]