Bundesfinanzhof, Urteil vom 16. Mai 2013 (V R 23/12):

Widerruft das FA eine verbindliche Auskunft, ist das Klageverfahren gegen eine Steuerfestsetzung, für die die verbindliche Auskunft ohne den Widerruf bindend wäre, bis zum Abschluß des Rechtsbehelfsverfahrens gegen den Widerruf gemäß § 74 FGO auszusetzen(Rn.17).