BGH: Haftungsabwägung bei einem Unfall zwischen einem alkoholisiertem Fußgänger und einem Kfz
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.09.2013 (VI ZR 255/12): a) Bei einem Unfall zwischen einem Fußgänger und einem Kraftfahrzeug darf bei der Abwägung der Verursachungsanteile im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB nur schuldhaftes Verhalten des Fußgängers verwertet werden, von dem feststeht, dass es zu dem Schaden oder zu dem Schadensumfang beigetragen hat. b) Die Beweislast [...]