BSG: Keine geringere Opferentschädigung bei Zahlung einer privaten Unfallrente

Von |2022-04-01T09:11:53+00:00April 1st, 2022|Sozialrecht, Versicherungsrecht|

BSG, Pressemitteilung Nr. 15/2021 vom 10.06.2021: "Eine private Unfallrente mindert nicht den schädigungsbedingten Einkommensverlust nach einem tätlichen Angriff und damit auch nicht die Opferentschädigung, solange die private Unfallrente nicht mit Einkünften aus einer früheren Erwerbstätigkeit des Opfers erwirtschaftet wurde. Dies hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 9 V 1/20 R). Die [...]