Entgegen der Auffassung des OLG Hamm vom 18. November 2008 (5 Ss 347/08) vertrat das KG in seiner Entscheidung vom 22.07.2009 ((4) 1 Ss 181/09 (130/09)) die Auffassung, daß in der Anlegung eines eBay-Accounts eine Speicherung beiweiserheblicher Daten liege.
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