Die Einholung eines Kostenvoranschlages mag bei einem älteren Fahrzeug und einem geringen Schaden durchaus sinnvoll, evtl. aus Schadenminderungsgründe, sogar erforderlich sein.

Aber oftmals ist leider festzustellen, daß die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages relativ hoch sind und durchaus in den Bereich eines Kurzgutachtens eines eidlich bestellten Sachverständigen gelangen, und dem noch nicht genug, wird von Seiten der Versicherer regelmäßig die Erstattungsfähigkeit mit der Begründung abgelehnt, eine Verrechnung erfolge mit der späteren Reparatur (was ja grds. so auch richtig ist), obgleich gerade bei älteren Fahrzeugen eine Reparatur doch gerade  nicht beabsichtigt ist und der Kostenvoranschlag eigentlich lediglich der Schadenbezifferung dienen soll.

Bei älteren Fahrzeugen ergibt sich ferner die Problematik zur Abgrenzung zu dem wirtschaftlichen Totalschaden, was nichts Anderes meint, als daß nicht ohne weiteres die Nettoreparaturkosten verlangt werden können.

Und bei einem neuwertigen Fahrzeug? Hier fehlt es bei einem Kostenvoranschlag, welcher lediglich die Reparaturkosten kalkuliert, an der Feststellung einer etwaigen Wertminderung.

Und dann ist ja noch die Problematik der Vorschäden:  War im Unfallbereich ein Vorschaden? Stellt eine Reparatur (und damit auch die Kalkulation der Kosten) sogar eine Wertverbesserung dar?