Durch das am 28.10.2010 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung des RBGeld (Rahmenbeschluß 2005/214/JI des Europäischen Ministerrates vom 24-02.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, EU-Abl. 2005, L 76/16) können zukünftig Bußgelder und Geldstrafen grds. wegen Verkehrsübertretungen im EU-Ausland in Deutschland vollstreckt werden.