Mit der Entscheidung des BGH (4 StR 61/99 ) ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß gegeben, wenn ein Fahrer bei Grünlicht zeigender Signalampel über die Haltelinie fährt, sodann verkehrsbedingt anhalten muß und bei zwischenzeitlich roter Ampel über die Kreuzung weiterfährt.