Das Bundesverwaltungsgericht entschied durch Urteil vom 03.03.2011 (BVerwG 3 C 1.10) daß ein freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis nicht zu einer Löschung von Punkten in dem Verkehrszentralregister gemäß § 4 Abs. 2 S. 3 StVG führe. Der Kläger und die Vorinstanzen hatte das anders gesehen.