Mit dem Urteil des OLG Köln (in DAR 1991, 146) haftet ein Falschparker der so ein „Vorfahrt gewähren“-Schild verdeckt und dadurch ein Fahrer seine Wartepflicht übersieht und es zu einem Verkehrsunfall kommt zu 40%.
Mit dem Urteil des OLG Köln (in DAR 1991, 146) haftet ein Falschparker der so ein „Vorfahrt gewähren“-Schild verdeckt und dadurch ein Fahrer seine Wartepflicht übersieht und es zu einem Verkehrsunfall kommt zu 40%.
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