BGH: Nach Fristablauf keine Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist
Bundesgerichtshof, Beschluß vom 29.03.2017 (XII ZB 576/16): FamFG § 117 Abs. 1; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 2 Die Verlängerung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels durch den Vorsitzenden des Rechtsmittelgerichts ist nicht wirksam, wenn im Zeitpunkt des Eingangs des Verlängerungsantrags die Frist zur Rechtsmittelbegründung bereits abgelaufen war (im Anschluss an Senatsbeschluss vom [...]