BFH: Erfordernis der Divergenzanfrage – Spannungsverhältnis zwischen Rechtsfortbildung und Einheitlichkeit der Rechtsprechung – Zulässigkeit einer erneuten Vorlage derselben Rechtsfrage an den Großen Senat
Bundesfinanzhof, Beschluß vom 09.10.2014 (GrS 1/13): Ein Senat des BFH, der von einer Entscheidung eines anderen Senats abweichen will, hat auch dann bei diesem Senat nach § 11 Abs. 3 FGO anzufragen und für den Fall, dass dieser an seiner Rechtsauffassung festhält, den Großen Senat anzurufen, wenn der erkennende Senat zwar nach dem Geschäftsverteilungsplan für [...]