OLG München, Endurteil v. 19.01.2022 – 10 U 1617/21:

Titel:
Betriebsgefahr, Ersatzpflicht, Zeichen, Spurwechsel, Kollision, Verschulden, Linksabbieger, Haftung, Verkehrsteilnehmer, Rechtsfahrgebot, Abbiegen, Feststellung, Fahrzeug, Kreuzungsbereich, unabwendbares Ereignis, bei Betrieb, deklaratorisches Schuldanerkenntnis

Schlagworte:
Betriebsgefahr, Ersatzpflicht, Zeichen, Spurwechsel, Kollision, Verschulden, Linksabbieger, Haftung, Verkehrsteilnehmer, Rechtsfahrgebot, Abbiegen, Feststellung, Fahrzeug, Kreuzungsbereich, unabwendbares Ereignis, bei Betrieb, deklaratorisches Schuldanerkenntnis

Sind im Kreuzungsbereich weder Abbiegespuren markiert noch Richtungspfeile angebracht, stellt die Weiterfahrt des ordnungsgemäß am weitesten links eingeordneten Abbiegenden in einem anderen als dem bisherigen Fahrstreifen keinen Spurwechsel dar.