BGH: Fortsetzung der Bruchteilsgemeinschaft bei Zwangsversteigerung
BGB §§ 273 Abs. 1, 749 Abs. 1, 753 Abs. 1 Satz 1, 1361 b Abs. 3 Satz 2; NHintG § 16 Abs. 2 a) Wird der Übererlös aus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks hinterlegt, weil die Gemeinschafter während des Zwangsversteigerungsverfahrens keine Einigung über dessen Verteilung erzielen konnten, setzt sich die Bruchteilsge-meinschaft an der Forderung [...]