OLG Celle: Verspätete Rückgabe von Gewerberäumen: Anspruch auf eine über der vereinbarten Miete liegende Nutzungsentschädigung
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 10.03.2016 (2 U 128/15): Dem Vermieter steht als Nutzungsentschädigung bei einer Vorenthaltung der vermieteten Gewerberäume wahlweise neben dem Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Miete kein Anspruch auf Zahlung einer höheren angemessenen Miete zu. Vielmehr kann eine höhere Nutzungsentschädigung nur verlangt werden, wenn sie sich aus dem Vergleich mit derjenigen Miete [...]