OLG Hamm: Konkurrenzschutz
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.09.2015 (18 U 19/15): Bei der Frage, ob und inwieweit ein anderer Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch des "Bestandsmieters" beeinträchtigt, ist sowohl die konkrete Ausgestaltung des Betriebs des anderen Mieters als auch der in dem anderen Mietvertrag vereinbarten Mietzweck in die Betrachtung einzubeziehen. Zur Feststellung und Bemessung der Beeinträchtigung des "Bestandsmieters" im [...]