OLG Nürnberg: Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei Aufbewahrung vermeintlich leerer Feuerzeuge in einer unverschlossenen Schublade, zu der ein 8-jähriges Kind ungehinderten Zugang hat

Von |2016-08-31T13:23:15+00:00August 31st, 2016|Versicherungsrecht|

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 11.04.2016 (8 U 1688/15): Ein Versicherungsnehmer, der vermeintlich leere Feuerzeuge in einer nicht verschlossenen Schublade seines Arbeitszimmers, das einem 8-jährigen Kind zum Computerspielen zugänglich ist, verwahrt, handelt grob fahrlässig, wenn das Kind mit einem solchen Feuerzeug einen Brand verursacht. (amtlicher Leitsatz) Zur Höhe der Leistungskürzung bei einem solchen Sachverhalt. (amtlicher Leitsatz) [...]