BGH: Persönliche Anhörung bei erneutem Sachverständigengutachten

Von |2016-08-09T06:33:59+00:00August 9th, 2016|Familienrecht|

Bundesgerichtshof, Beschluß vom 02.12.2015 (XII ZB 227/12): Hat das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten eingeholt, auf das es seine Entscheidung hauptsächlich zu stützen beabsichtigt, ist der Betroffene vor der Entscheidung erneut persönlich anzuhören. Dem Verfahrenspfleger ist die Teil-nahme an dem Anhörungstermin zu ermöglichen. [wpseo_address show_state="1" show_country="1" show_phone="1" show_phone_2="0" show_fax="1" show_email="1" show_logo="0" show_opening_hours="1" hide_closed="1"]