BGH: Rechtsbeschwerde gegen Verwerfungsbeschluss in Ehe- und Familienstreitsachen
Bundesgerichtshof, Beschluß vom 09.12.2015 (XII ZB 614/14): Die Rechtsbeschwerde gegen einen die Beschwerde verwerfenden Beschluss ist in Ehe- und Familienstreitsachen auch dann statthaft, wenn das Beschwerdegericht aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat. [wpseo_address show_state="1" show_country="1" show_phone="1" show_phone_2="0" show_fax="1" show_email="1" show_logo="0" show_opening_hours="1" hide_closed="1"]