BGH: Rechtsbeschwerde gegen Verwerfungsbeschluss in Ehe- und Familienstreitsachen

Von |2016-08-07T08:01:18+00:00August 7th, 2016|Familienrecht|

Bundesgerichtshof, Beschluß vom 09.12.2015 (XII ZB 614/14): Die Rechtsbeschwerde gegen einen die Beschwerde verwerfenden Beschluss ist in Ehe- und Familienstreitsachen auch dann statthaft, wenn das Beschwerdegericht aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat. [wpseo_address show_state="1" show_country="1" show_phone="1" show_phone_2="0" show_fax="1" show_email="1" show_logo="0" show_opening_hours="1" hide_closed="1"]