Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.02.2014 (VI ZR 161/13):

Die zwischen den Leitlinien befindlichen Pfeile geben mit hinreichender Klarheit die Fahrtrichtung für die nächste Ausfahrt vor. Es handelt sich nicht um bloße Fahrempfehlungen, sondern um (verbindliche) Fahrtrichtungsgebote.