Oberlandesgericht Hamm, Beschluß vom 24.10.2013 (3 RBs 256/13) :
Die wiederholte verbotswidrige Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons ist geeignet, die Anordnung eines Fahrverbots wegen einer beharrlichen Pflichtverletzung zu rechtfertigen.
Oberlandesgericht Hamm, Beschluß vom 24.10.2013 (3 RBs 256/13) :
Die wiederholte verbotswidrige Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons ist geeignet, die Anordnung eines Fahrverbots wegen einer beharrlichen Pflichtverletzung zu rechtfertigen.