BGH: Sekundäre Darlegungslast für ehebedingte Nachteile

Von |2016-10-17T19:05:17+00:00Juli 1st, 2013|Familienrecht|

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 20.03.2013 (XII ZR 120/11) muß der Unterhaltberechtigte seinen hypothetischen beruflichen Werdegang ohne die Ehe erläutern. Berufe sich der Unterhaltsberechtigte für seinen hypothetischen beruflichen Werdegang ohne die Ehe auf eine regelmäßige, vorwiegend von der Berufserfahrung abhängige Entwicklung im vor der Eheschließung erlernten Beruf, so trefffe ihn im Gegensatz zu einem [...]