Das Oberlandesgericht Hamm entschied in seinem Urteil vom 24.05.2011 (I-4 U 216/10; PM), daß keine Verwechslungsgefahr zwischen der eingetragenen Wort-/Bildmarke „Warendorfer Pferdeäppel“ und dem von Konkurrenten benutzten Zeichen „Warendorfer Pferdeleckerli“ bestehe und bestätigte  damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bielefeld (Urteil vom 09.11.2010, 10 O 54/10) bestätigt.

Zum Sachverhalt:

Die Parteien ware Konkurrenten auf dem Süßwarenmarkt. Der Beklagte vertrieb in seinem Geschäftslokal und über das Internet Pralinen unter der Bezeichnung „Warendorfer Pferdeäppel“. Er war seit 2003 Inhaber der für Waren der Klasse 30 eingetragenen Wort-/Bildmarke „Warendorfer Pferdeäppel“.

Seit 2009 vertrieb der Kläger gemeinsam mit einem Hotelier in einem Betrieb und über das Internet eine Schokoladen-Trüffel-Spezialität, die mit „Warendorfer Pferdeleckerli“ bezeichnet wurde. Der Beklagte sah darin eine Verletzung seiner Marke und machte mit seiner Widerklage u. a. Unterlassungsansprüche gegen seine Konkurrenten geltend.

Das Oberlandesgericht befand, daß die für einen Unterlassungsanspruch erforderliche Verwechslungsgefahr zwischen der Marke „Warendorfer Pferdeäppel“ und der benutzen Zeichen „Warendorfer Pferdeleckerli“ nicht besteht. Der örtliche aber auch überörtliche Verbrauchermarkt würde sich nicht an der Herkunftsbezeichnung „Warendorf“ orientieren. Die Wortbestandteile würden sich nach Klang, Schriftbild und insbesondere Wortsinn ganz erheblich unterscheiden.

„Pferdeleckerli“ seien als leckere ergänzende Zugabe zum (genußreichen) Essen oder Fressen bestimmt, wenn auch im eigentlichen Wortsinn durch Pferde.

„Pferdeäppel“ als Exkremente seien lästige Folge auch guter Ernährung der Pferde. Pralinen verfremdet als „Pferdeäppel“ zu beschreiben sei originell und werde vom Verbraucher in Erinnerung gehalten. Dies gelte nicht in gleicher Weise für die Bezeichnung von Pralinen als „Pferdeleckerli“. Nicht nur „Pferdeäppel“ und „Pferdeleckerli“ würden von Verbrauchern auseinandergehalten, sondern auch „Warendorfer Pferdeäppel“ und „Warendorfer Pferdeleckerli“.