Das Bundessozialgericht soll am 23.08.2011 (B14 AS 74/10 R) – die Entscheidung ist noch nicht offiziell von dem Bundessozialgericht veröffentlicht worden, daher kann der Link auch noch nicht gezeigt werden und der hier wiedergegebene Inhalt konnte nur den vorgeblichen allgemeinen Pressemitteilungen entnommen werden werden – geurteilt haben, daß die Kürzung von Hartz IV-Leistungen nicht rechtmäßig sei, wenn die Kinder einer Sozialleistungsempfängerin Geldgeschenke von der Oma erhalten hätten.

Das örtliche Jobcenter hatte das Geburtstagsgeldgeschenk der Großmutter an das Enkelkind wohl dem Familieneinkommen hinzugefügt und eine Leistungsrückzahlung in Höhe von 510,00 € gefordert.