Da das verlinkte Urteil des Landgerichts Köln vom 10.07.2008 (102-7/08) kaum zu kürzen ist, möchten wir auf die Entscheidung schlicht hinweisen. Soviel sei erwähnt, es geht um gemeinschaftlichen Raub, gemeinschaftliche schwere Körpeverletzung, schwere räuberische Epressung, gemeinschaftliche schwere Brandstiftung, gemeinschaftlicher schwerer Bandendiebstahl …