Landgericht Bielefeld befand in einem Urteil aus diesem Jahr, wobei wir das Aktenzeichen – insbesondere mit Blick auf pontentielle jüngere Leser nicht veröffentlichen möchten – den seinerzeitigen Angeklagten schuldig der absichtlichen schweren Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gelangte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und verurteilte den Angeklagten des weiteren, an den Adhäsionskläger (den Geschädigten) ein Schmerzensgeld in Höhe von 80.000 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2011 abzüglich am 15.04.2011 gezahlter 15.000 zu zahlen.
Hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes, welches das Gericht im Rahmen des Strafverfahrens dem Geschädigten zusprach, führte das Gericht aus, daß das vorgesehene Schmerzensgeld einerseits als Ausgleich für die erlittenen Schmerzen und Leiden diene, andererseits es dem Geschädigten Genugtuung für das verschaffen solle, was ihm der Schädiger angetan habe.
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigte die Kammer insbesondere den irreparablen schweren körperlichen Schaden sowie die Notwendigkeit der regelmäßigen Einnahme künstlichen Testosterons und die damit verbunden Risiken von Nebenwirkungen und die erheblichen psychischen Folgen.
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