Mit dem Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom 21.12.2010 (I-21 U 14/08) haftet der Hersteller einer Brennpaste, durch die es wegen eines fehlerhaft konstruierten Dosierventils zu einer Verpuffung mit einer Stichflamme kommt, als Hersteller für sämtliche Schäden und in voller Höhe und hat ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.