VG Neustadt/Wstr.: Fahrerlaubnisrecht bei Straftätern

Von |2016-10-01T09:45:29+00:00Oktober 1st, 2016|Verkehrsrecht|

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 08.03.2016 (3 L 168/16.NW): Zur Frage der Fahreignung nach Verurteilung wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Führen einer Schusswaffe in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.