BAG: Rechtsfolge verdeckter Arbeitnehmerüberlassung

Von |2016-09-29T12:11:31+00:00September 29th, 2016|Arbeitsrecht|

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Juli 2016 (9 AZR 352/15), Pressemitteilung 135/16: Besitzt ein Arbeitgeber die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis, als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zu überlassen, kommt zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher nach geltendem Recht auch dann kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der [...]