BGH: Belastungsverbot: Auslegung und Änderungsanspruch
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.05.2016 (V ZR 152/15): Das Belastungsverbot schränkt die Mehrheitsmacht der Wohnungseigentümer ein, schließt aber nicht den Änderungsanspruch nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG aus.