LG München I: Konkludente Vereinbarung einer bestimmten Wohnflächengröße in einem schriftlichen Mietvertrag

Von |2016-08-27T12:31:46+00:00August 27th, 2016|Mietrecht|

Landgericht München I, Urteil vom 21.01.2016 (21 S 23070/14): Die alleinige Angabe der Wohnfläche in einem Inserat bzw. einem Exposée genügt zur Annahme einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung nicht. Dies gilt ebenso für eine lediglich telefonische Mitteilung durch einen Makler.