BAG: Abwicklungsvertrag – vorzeitiges Ausscheiden – Schriftform

Von |2016-08-24T06:45:26+00:00August 24th, 2016|Arbeitsrecht|

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.12.2015 (6 AZR 709/14): Ein Abwicklungsvertrag kann für den Arbeitnehmer die Möglichkeit vorsehen, sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu erklären. Eine solche Erklärung bedarf jedoch gemäß § 623 BGB zwingend der Schriftform. [wpseo_address show_state="1" show_country="1" show_phone="1" show_phone_2="0" show_fax="1" show_email="1" show_logo="0" show_opening_hours="1" hide_closed="1"]