BAG: Praktikum – Berufsausbildung – Probezeitkündigung

Von |2016-08-21T09:59:57+00:00August 21st, 2016|Arbeitsrecht|

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.11.2015 (6 AZR 844/14), Pressemitteilung Nr. 59/15 Die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums ist auf die Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis nicht anzurechnen. § 20 Satz 1 BBiG ordnet zwingend an, dass das Berufsausbildungsverhältnis mit einer Probezeit beginnt. Beide Vertragspartner sollen damit ausreichend Gelegenheit haben, die für die Ausbildung im konkreten Ausbildungsberuf wesentlichen Umstände eingehend [...]