LAG Köln: Spesenbetrug, Rechtfertigungsgrund, Abfindung, Darlegungs- und Beweislast

Von |2016-08-05T07:28:48+00:00August 5th, 2016|Arbeitsrecht|

Landesarbeitsgericht Köln Urteil vom 26.11.2014 (3 Sa 239/10): 1. Grundsätzlich ist derjenige, der eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat, darlegungs- und beweisbelastet für alle Umstände, die als wichtiger Grund geeignet sein können. Das gilt auch für die Entkräftung von Rechtfertigungsgründen, die der Arbeitnehmer seinerseits gegen die Kündigungsgründe einwendet. 2. Der Vortrag des gekündigten Arbeitnehmers, er habe [...]