BGH: Zuständigkeitskonzentration bei Berufungen in WEG-Sachen

Von |2016-06-20T08:39:01+00:00Juni 20th, 2016|Wohnungseigentumsrecht|

Bundesgerichtshof, Beschluß vom 12.11.2015 (V ZB 36/15): Ob die in § 72 Abs. 2 GVG für die Berufung in Wohnungseigentumssachen vorgesehene Zuständigkeitskonzentration eintritt, richtet sich allein danach, ob es sich um eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 bis 4 oder Nr. 6 WEG handelt; dagegen ist es unerheblich, wenn in erster Instanz [...]