OLG Sachsen-Anhalt: Prozesskostenhilfe nur für den Vergleich bei Einigung im Mediationsverfahren

Von |2016-06-15T08:50:50+00:00Juni 15th, 2016|Familienrecht|

Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, Beschluß vom 26.01.2016 (12 W 114/15): Haben die Parteien sich im Prozesskostenhilfeverfahren auf die Durchführung eines gerichtlichen Mediationsverfahrens geeinigt und in diesem einen Vergleich geschlossen, kann Prozesskostenhilfe nur für den Vergleich gewährt werden. Insoweit ist die prozessuale Situation mit der bei Abschluss eines Vergleichs im Erörterungstermin (§ 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO) [...]