OLG Koblenz: Ärztliche Schweigepflicht nach dem Tod des Patienten

Von |2016-06-01T06:39:29+00:00Juni 1st, 2016|Arzthaftungsrecht|

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluß vom 23.10.2015 (12 W 538/15): Der Arzt hat zu Lebzeiten seiner Patienten seine ärztliche Schweigepflicht zu beachten. Das bedeutet, dass er in einem Zivilprozess unter Berufung auf seine Schweigepflicht betreffend die Pflegebedürftigkeit seiner Patienten das Zeugnis verweigern darf, so lange die Patienten ihn nicht von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbinden. Die ärztliche [...]