Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.03.2015 (XII ZR 160/12):
Zur Ausgleichspflicht eines Ehegatten für Zins- und Tilgungsleistungen, die der andere Ehegatte im Rahmen des sogenannten Zweikontenmodells nach der Trennung auf ein von ihm allein aufgenommenes Darlehen zur Finanzierung des gemeinsamen Familienwohnheims erbracht hat (im Anschluss an Senatsur-teil vom 21. Juli 2010 XII ZR 104/08 FamRZ 2010, 1542).