Amtsgericht Bonn, Urteil vom 02.10.2014 (201 C 334/13):
Schwere Geruchsbelästigungen aus der Wohnung eines Mieters können eine zumindest fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.
Amtsgericht Bonn, Urteil vom 02.10.2014 (201 C 334/13):
Schwere Geruchsbelästigungen aus der Wohnung eines Mieters können eine zumindest fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.